Gartenordnung
← Mein BereichGartenordnung des Kleingärtnervereins Bulau e.V., Hanau
1. Der Pächter hat seinen Garten kleingärtnerisch im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) zu nutzen. Nach dem BGH-Urteil vom 17. Juni 2004 (III ZR 281/03) bedeutet das:
a) Mindestens ein Drittel der Gartenfläche dient dem Anbau von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf (ein- und mehrjährige Gemüsepflanzen, Obst, Kräuter).
b) Höchstens ein Drittel dient der Erholung (z. B. Rasen, Ziergarten).
c) Höchstens ein Drittel dient Baulichkeiten (Gartenlaube, Wege, Beet-/Wegebegrenzungen, Pergola, Freisitz).
2. Obstgehölze sind als Sträucher, Beerenobsthochstämme, Spindelbüsche, Spalierformen, Büsche und Halbstämme erlaubt; die Anzahl ist der Gartengröße anzupassen. Großkronige Obstgehölze (Süßkirsche, Walnuss, Apfel-/Birnenhochstämme) sowie Wald-, Park- und Alleebäume und Nadelgehölze sind nicht gestattet. Ziergehölze dürfen höchstens 2,50 m hoch werden. Außenhecken sind nach Vorgaben des Regierungspräsidiums Darmstadt zu pflanzen (Liste im Vorstandsbüro). Das Hessische Nachbarrecht ist zu beachten.
3. Pflanzenbehandlungsmittel nur in unumgänglichen Fällen und nur auf biologischer Basis. Chemische Unkrautvernichter oder Ersatzstoffe (Salz, Essig o. Ä.) sind verboten. Pflanzenschutz-, Wasser-, Naturschutz- und Umweltrecht sind zu beachten; mechanische Pflege ist vorzuziehen. Wege am Garten sind bis zur Hälfte sauber und frei von Bewuchs zu halten; Überwuchs ist zurückzuschneiden. An der Pflege der Gemeinschaftsanlagen ist mitzuwirken.
4. Material auf öffentlichen Wegen ist bis zum Einbruch der Dunkelheit zu entfernen, der Platz zu säubern. Das Ablagern von Abraum oder Abfällen auf Wegen/Nachbargrundstücken ist verboten. Offenes Feuer und das Verbrennen von Gartenabfällen oder Materialien ist nicht erlaubt.
5. Pflanzliche Abfälle sind möglichst vor Ort fachgerecht zu kompostieren (ohne Belästigung der Nachbarschaft); nicht verrottbare Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Toiletten sind umweltfreundlich anzulegen, vorzugsweise Trockentoiletten; chemische Toiletten nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen; Gruben-Toiletten sind unzulässig. Kleintierställe und Tierhaltung sind nicht gestattet.
6. Gartenlauben, Umbauten und Baumaßnahmen bedürfen der Genehmigung der Bauaufsicht und des Vorstands; BKleingG und Hessische Bauordnung sind zu beachten. Bauzeichnungen, Lagepläne und Baubeschreibungen sind dem Vorstand 3-fach vorzulegen; Baubeginn erst nach Genehmigung. Festsetzungen der Bebauungspläne sind verbindlich. Einbauten wie E-Herd, Waschmaschine oder Geschirrspüler sind unzulässig (keine Wohnnutzung).
7. (entfällt)
8. Möglichst keine Zwischenzäune an Wegen und zwischen Gärten; vorhandene höchstens 1 m hoch. Vereinsbestimmungen beachten.
9. Zulässige Biotope sind so abzusichern, dass keine Gefahren entstehen; die Haftung trägt allein der Pächter. Bäume sind mindestens 2× jährlich auf ihren Zustand zu prüfen (Astbruch); auch hier haftet der Pächter.
10. Das Fahren mit motorischen und nichtmotorischen Fortbewegungsmitteln (Roller, Räder, E-Bikes u. Ä.) in der Anlage ist grundsätzlich verboten; ausgenommen sind medizinische Hilfsmittel (Rollator, Rollstuhl). Hunde sind anzuleinen; Hinterlassenschaften sind sofort zu beseitigen.
11. Alles, was Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, ist zu vermeiden. Gesetzliche Bestimmungen und Anordnungen des Vereins sind zu beachten. Die Anlage muss zu den vom Vorstand bestimmten Zeiten öffentlich zugänglich sein.
12. Beschlüsse des Vereins, die diese Gartenordnung ergänzen oder ändern, haben dieselbe verbindliche Kraft wie die Gartenordnung selbst.
13. Zu leistende Gemeinschaftsstunden werden monatlich ausgehängt. Es ist eine Bringschuld und beim Vorstand anzumelden.
14. Drohnenüberflüge, Bildaufnahmen oder belästigende Aktivitäten mit Drohnen sind verboten und können zum Ausschluss führen.
15. Solaranlagen sind wie Baumaßnahmen anzumelden. Sie sind autark zu betreiben (keine Einspeisung ins Netz der Stadt Hanau); der Akku muss außerhalb der Laube stehen (sonst kein Versicherungsschutz, z. B. bei Brand). Der Pächter muss die Anlage versichern.
16. Privater Cannabisanbau in der Kleingartenanlage ist nicht erlaubt.
17. Benzingeräte dürfen nicht verwendet werden; der Vorstand kann befristete Ausnahmen erteilen.
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet.
Schlussbemerkung: Diese Gartenordnung wurde in den Jahreshauptversammlungen am 17. Oktober 2011, 17. April 2024 und 27. April 2024 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung an die Stelle der bisherigen Gartenordnung.